Sehr geehrte Geschäftspartnerin,
sehr geehrter Geschäftspartner,
die EU-Kommission hat eine neue Verordnung zum EU-Energielabel veröffentlicht. Das bedeutet, dass ab dem 01.03.2021 für viele Haushaltsgeräte (inkl. Kleingewerbe) neue EU-Energielabel gelten.
Die neuen Label sollen dem Verbraucher mehr Transparenz im Gerätevergleich bieten.
Sie sind gegenüber Ihren Vorgängern deutlich verändert worden. Dies bezieht sich nicht nur auf die Effizienzklassen, sondern auch auf Art und Umfang der Informationselemente.
Umfassende Informationen hat der ZVEI zusammengestellt.
Diese können sie in Form einer Informationsbroschüre als Download abrufen.
Hier werden Ihnen Hintergründe erklärt, sowie rechtliche Fristen und Pflichten zur Umstellung aufgezeigt.
Gerne fassen wir zur besseren Transparenz für Sie zusammen:
Sie als unsere Händler und auch wir sind verpflichtet, eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen.
Stichtag für die Umstellung auf das neue Energielabel ist der 01. März 2021
Folgende Produktgruppen sind betroffen:
- Geschirrspüler
- Kühl- und Gefriergeräte
- Waschmaschinen (auch Kleinegewerbe-Maschinen)
- Waschtrockner
Fristen zur Planung und Umsetzung
Nicht vergessen: 01.03.2021:
Erst ab diesem Tag dürfen die neuen Energielabel veröffentlicht werden.
Die Rahmenverordnung legt dies ausdrücklich fest.
Es ist ausdrücklich untersagt, die neuen Label am POS vor dem 01.03.2021 zu zeigen.
Ware, die das PKM-Lager ab dem
01.11.2020 erreichen wird, ist bereits zusätzlich neben dem derzeit aktuellen Label auch mit dem ab März 2021 gültigen Label ausgestattet.
Wichtig: Bewahren Sie die neuen Etiketten bitte gut auf, damit Sie ab dem 01.03.2021 (auf keinen Fall vorher!) die betroffenen Geräte umlabeln können.
Ware, die das PKM- Lager bis zum
31.10.2020 erreicht hat und nur mit dem alten Label ausgestattet ist und an Sie ausgeliefert wird, darf bis zum
30.11.2021 verkauft werden.
Für alle verfügbaren Geräte wird PKM jedoch ab dem 01.03.2021 das neue EU-Label auf der Seite
www.pkm-online.net unter der jeweiligen Artikelnummer zum Download zur Verfügung stellen.
Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 14 Arbeitstage Zeit, den Austausch vorzunehmen, sowohl in Ihrer Ausstellung als auch an Ihren Online-Produkten.
Sollten Sie zu der Thematik Fragen haben, stehen Ihnen unsere Fachberater jederzeit zur Verfügung.
Leitfaden für Händler - BMWi